Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtliche Grundlagen für Leistungen von DICC – Dry Ice Car Cleaning.
DICC – Dry Ice Car Cleaning
Kemptpark 11, 8310 Kemptthal, Schweiz
E-Mail: info@dicc-kemptpark.ch | Telefon: +41 79 538 83 30
Stand: 15.12.2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehung zwischen DICC – Dry Ice Car Cleaning (nachfolgend „DICC“, „wir“, „uns“) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“) für sämtliche von DICC angebotenen Dienstleistungen, insbesondere Trockeneisreinigung, Fahrzeugaufbereitung sowie ergänzende Reinigungs- und Pflegeleistungen.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn DICC diese ausdrücklich schriftlich bestätigt. Diese AGB gelten auch für zukünftige Aufträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
2. Leistungen und Leistungsumfang
DICC erbringt Dienstleistungen gemäss vereinbartem Angebot, Terminbestätigung oder individueller Absprache. Trockeneisreinigung ist eine materialschonende Reinigungsmethode; das Ergebnis kann jedoch je nach Zustand, Material, Alter und Vorschäden des Fahrzeugs variieren.
DICC schuldet eine fachgerechte Ausführung nach branchenüblichem Standard, jedoch kein garantiertes kosmetisches „Neuwagen“-Ergebnis, soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch (a) schriftliche Bestätigung (z. B. E-Mail/WhatsApp), (b) Terminvereinbarung und Annahme durch DICC oder (c) tatsächliche Ausführung der Leistung. Offerten und Preisangaben sind, sofern nicht anders angegeben, unverbindliche Richtwerte und basieren auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen bzw. einer Sichtprüfung.
4. Preise, Zusatzaufwand, Kostenvoranschläge
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und zzgl. Mehrwertsteuer, sofern anwendbar, bzw. gemäss den Angaben im Angebot. Bei Leistungen, deren Aufwand erst nach Sichtprüfung zuverlässig beurteilbar ist (z. B. Unterboden, Motorraum, stark verschmutzte Bereiche), gilt ein Kostenvoranschlag als Schätzung.
Zusatzaufwand (z. B. überdurchschnittliche Verschmutzung, teer-/harzartige Rückstände, stark korrodierte Bereiche, schwer zugängliche Zonen, zusätzliche Demontage/Abdeckarbeiten) wird nach Absprache oder nach branchenüblichem Ansatz verrechnet.
5. Termine, Annahme und Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde sorgt dafür, dass das Fahrzeug zum vereinbarten Termin pünktlich, zugänglich und verkehrssicher bereitgestellt wird. Der Kunde informiert DICC vorab über bekannte Vorschäden, lose Teile, Rost, Leckagen, Nachlackierungen, Folierungen, Unterbodenschutz, Umbauten/Tuning, empfindliche Elektronik/Nachrüstgeräte sowie besondere Materialien (z. B. Alcantara).
Persönliche Gegenstände sind vor Abgabe zu entfernen. DICC haftet nicht für zurückgelassene Gegenstände, ausser bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
6. Stornierung, Verschiebung, Nichterscheinen
Terminverschiebungen oder Stornierungen sind möglich, müssen jedoch rechtzeitig mitgeteilt werden:
- bis 24 Stunden vor Termin: kostenlos
- weniger als 24 Stunden vor Termin: Umtriebsentschädigung CHF 120.–
- Nichterscheinen ohne Mitteilung: Umtriebsentschädigung CHF 200.–
Wurde für den Termin bereits Material/Personal/Spezialtechnik fix eingeplant oder wurden Vorarbeiten vorgenommen, kann DICC zusätzlich nachweisbaren Aufwand verrechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass DICC kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7. Abnahme, Mängelrüge, Nachbesserung
Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die Abnahme in der Regel vor Ort bei Abholung. Beanstandungen sind sofort mitzuteilen. Verdeckte Mängel sind innert 48 Stunden nach Abholung schriftlich (E-Mail) anzuzeigen, möglichst mit Fotos/Belegen.
Bei berechtigten Beanstandungen hat DICC grundsätzlich das Recht zur Nachbesserung innert angemessener Frist. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Massgabe dieser AGB und des zwingenden Rechts.
8. Haftung und Haftungsbeschränkung (Schweiz)
DICC haftet für Schäden, die DICC vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.
DICC haftet nicht für:
- Vorschäden, materialbedingte Alterung, Korrosion, spröde Kunststoffe, Haarrisse, lose Anbauteile
- Folgeschäden aufgrund unsachgemässer Vorreparaturen, Nachlackierungen, Folierungen oder beschädigter Versiegelungen
- Schäden, die durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Kunden mitverursacht wurden
Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird, soweit zulässig, ausgeschlossen.
9. Fahrzeugverbleib, Probefahrten, Sicherung
Soweit erforderlich, darf DICC das Fahrzeug auf dem Betriebsgelände bewegen (z. B. Rangieren, Funktions-/Kontrollfahrten in angemessenem Umfang). DICC bewahrt Fahrzeugschlüssel sorgfältig auf. Eine Versicherung/Haftung richtet sich nach Ziffer 8.
10. Zahlungsbedingungen und Verzug
Sofern nicht anders vereinbart, sind Leistungen bei Abholung bzw. nach Leistungserbringung sofort fällig. Akzeptierte Zahlungsmittel werden vor Ort oder in der Bestätigung kommuniziert (z. B. Karte, TWINT, Bar, Überweisung).
Bei Zahlungsverzug kann DICC Verzugszinsen und Mahnkosten im gesetzlich zulässigen Rahmen geltend machen.
11. Fotos/Videoaufnahmen und Referenzen
DICC darf vor/nach der Arbeit Fotos/Videos des Fahrzeugs zu Dokumentationszwecken (z. B. Qualitätsnachweis, interne Prozesse) erstellen. Eine Veröffentlichung (Website/Social Media/Werbung) erfolgt nur mit Einwilligung des Kunden. Die Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden (E-Mail genügt). Personenbezogene Daten (z. B. Nummernschilder) werden nach Möglichkeit unkenntlich gemacht.
12. Datenschutz
DICC bearbeitet personenbezogene Daten gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG). Details zur Datenbearbeitung, Hosting und Cookies sind in der Datenschutzerklärung/Impressum auf der Website geregelt. Bei Widersprüchen geht die Datenschutzerklärung hinsichtlich Datenschutzfragen vor.
13. Höhere Gewalt und Leistungshindernisse
Kann DICC aufgrund höherer Gewalt oder nicht von DICC zu vertretender Umstände (z. B. Stromausfall, Lieferengpässe, Krankheit, behördliche Anordnungen) nicht leisten, wird der Termin verschoben. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig.
14. Änderungen der AGB
DICC kann diese AGB anpassen. Massgeblich ist die Version, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website veröffentlicht bzw. dem Kunden übermittelt wurde.
15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt, soweit rechtlich zulässig.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Kemptthal (Kanton Zürich) bzw. der Sitz/Erfüllungsort von DICC.